22.04.2026·11 Min. Lesezeit·steuerki.de

Degressive Abschreibung 2026 reaktiviert: Chancen für Selbstständige

Degressive Abschreibung 2026 reaktiviert? Erfahre, wie du als Selbstständiger von höheren Abschreibungssätzen profitierst und deine Steuerlast senkst.


Die degressive Abschreibung ist 2026 reaktiviert worden – eine Nachricht, die viele Selbstständige aufhorchen lässt. Während die lineare Abschreibung über Jahre gleichbleibende Beträge absetzt, ermöglicht die degressive Methode höhere Abzüge in den ersten Jahren. Das bedeutet: mehr Liquidität genau dann, wenn du sie nach einer Investition am dringendsten brauchst. Doch wie funktioniert diese Reaktivierung konkret, für welche Anschaffungen gilt sie und wie viel kannst du tatsächlich sparen?

Was bedeutet degressive Abschreibung 2026 reaktiviert konkret?

Die degressive Abschreibung war in Deutschland bereits mehrfach Thema politischer Konjunkturpakete. Nach der Corona-Pandemie wurde sie befristet für 2020 und 2021 eingeführt, dann wieder abgeschafft. Die Reaktivierung 2026 bedeutet, dass du für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder einen höheren Abschreibungssatz in den ersten Jahren ansetzen darfst.

Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben – nicht vom ursprünglichen Anschaffungswert. Das führt zu fallenden Abschreibungsbeträgen über die Jahre, wobei die Summe in den ersten Jahren deutlich höher ausfällt als bei linearer Abschreibung. Der Gesetzgeber erlaubt typischerweise einen degressiven Satz bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25 Prozent.

Für 2026 gilt voraussichtlich: Bewegliche Wirtschaftsgüter, die du im Jahr 2026 anschaffst oder herstellst, können degressiv abgeschrieben werden. Gebäude und bereits vorhandene Güter aus Vorjahren bleiben davon unberührt – hier bleibt die lineare Abschreibung Standard.

Tipp

Die degressive Abschreibung ist keine Pflicht. Du kannst für jedes Wirtschaftsgut einzeln entscheiden, ob du linear oder degressiv abschreibst. Ein späterer Wechsel von degressiv zu linear ist möglich und oft steuerlich sinnvoll.

Für welche Anschaffungen lohnt sich die reaktivierte degressive Abschreibung?

Nicht jede Investition profitiert gleichermaßen von der degressiven Abschreibung. Besonders interessant wird sie bei mittleren bis hohen Anschaffungswerten mit längeren Nutzungsdauern.

Typische Kandidaten sind Maschinen, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur, Produktionsanlagen oder hochwertige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein Firmenwagen für 45.000 Euro mit 6 Jahren Nutzungsdauer oder eine Produktionsmaschine für 80.000 Euro mit 10 Jahren Nutzungsdauer sind Paradebeispiele.

  • Fahrzeuge (PKW, Transporter, LKW) mit Anschaffungskosten über 10.000 Euro
  • Maschinen und technische Anlagen ab 20.000 Euro aufwärts
  • IT-Server, Netzwerkinfrastruktur und teure Software mit mehrjähriger Nutzung
  • Büroausstattung und Möbel bei größeren Neuanschaffungen
  • Photovoltaikanlagen und energietechnische Anlagen für Gewerbebetriebe

Weniger sinnvoll ist die degressive Abschreibung bei Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (sofort abzugsfähig) oder bei sehr kurzen Nutzungsdauern von nur 2-3 Jahren, da hier der Unterschied zur linearen Methode marginal ausfällt.

Tipp

Bei Anschaffungen knapp über dem GWG-Grenzwert von 800 Euro kann ein Sammelposten (bis 5.000 Euro über 5 Jahre) steuerlich günstiger sein als degressive Abschreibung. Rechne beide Varianten durch.

Rechenbeispiel: Degressive vs. lineare Abschreibung im Vergleich

Nehmen wir an, du kaufst im April 2026 eine Produktionsmaschine für netto 60.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre.

Bei linearer Abschreibung ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6.000 Euro (60.000 Euro / 10 Jahre). Für 2026 anteilig 9 Monate: 4.500 Euro.

Bei degressiver Abschreibung mit 25 Prozent (maximaler Satz) sieht die Rechnung anders aus:

  • Jahr 2026 (9 Monate): 60.000 × 25% × 9/12 = 11.250 Euro, Restbuchwert 48.750 Euro
  • Jahr 2027: 48.750 × 25% = 12.188 Euro, Restbuchwert 36.562 Euro
  • Jahr 2028: 36.562 × 25% = 9.141 Euro, Restbuchwert 27.421 Euro
  • Jahr 2029: 27.421 × 25% = 6.855 Euro, Restbuchwert 20.566 Euro
  • Ab Jahr 2030: Wechsel zur linearen Abschreibung oft sinnvoll (Restbuchwert durch Restnutzungsdauer)

In den ersten drei vollen Jahren hast du bei degressiver Abschreibung bereits 27.384 Euro abgeschrieben – bei linearer Methode wären es nur 18.000 Euro. Die Differenz von 9.384 Euro zusätzlichem Abzug bedeutet bei einem Steuersatz von 42 Prozent eine Steuerersparnis von rund 3.941 Euro, die dir früher zur Verfügung steht.

Tipp

Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung ist erreicht, wenn die lineare Restabschreibung höher ausfällt als die weitere degressive. Viele Steuerprogramme berechnen das automatisch.

So nutzt du die degressive Abschreibung strategisch für deine Liquidität

Die Reaktivierung der degressiven Abschreibung 2026 ist nicht nur eine steuerliche Spielerei – sie ist ein echtes Liquiditätsinstrument für dein Unternehmen.

Durch die höheren Abschreibungen in den ersten Jahren senkst du deinen steuerlichen Gewinn stärker, zahlst weniger Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Das bedeutet: Mehr Geld bleibt im Unternehmen genau dann, wenn du es nach einer größeren Investition am meisten brauchst – etwa für Tilgungen, weitere Anschaffungen oder als Liquiditätspuffer.

  1. Investitionen zeitlich planen: Überlege, größere Anschaffungen gezielt in 2026 zu tätigen, um von der Reaktivierung zu profitieren
  2. Vorauszahlungen anpassen: Informiere dein Finanzamt über die höheren Abschreibungen, damit deine vierteljährlichen Steuervorauszahlungen entsprechend gesenkt werden
  3. Investitionsabzugsbetrag kombinieren: Zusätzlich zur degressiven Abschreibung kannst du einen IAB von bis zu 50% (maximal 200.000 Euro) im Jahr vor der Anschaffung geltend machen
  4. Wechsel zur linearen Abschreibung planen: Nach einigen Jahren ist der Wechsel zur linearen Restabschreibung steuerlich günstiger – behalte das im Blick

Besonders für wachsende Unternehmen, die in Expansion investieren, ist die degressive Abschreibung ein Hebel für bessere Cashflows. Statt 6.000 Euro kannst du im ersten vollen Jahr vielleicht 15.000 Euro abschreiben – bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sparst du direkt 3.780 Euro mehr an Steuern.

Tipp

Wenn du 2026 mehrere größere Investitionen planst, prüfe die Gesamtwirkung auf deinen Gewinn. Zu viele Abschreibungen können bei Verlustjahren verpuffen – dann lieber verteilen oder Investitionsabzugsbetrag nutzen.

Häufige Fehler bei der degressiven Abschreibung vermeiden

So attraktiv die degressive Abschreibung klingt – in der Praxis gibt es einige Stolperfallen, die du kennen solltest.

Ein klassischer Fehler ist die Anwendung auf nicht berechtigte Wirtschaftsgüter. Die degressive Abschreibung gilt 2026 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die du neu anschaffst. Immobilien, Gebäude oder Eigentumswohnungen bleiben außen vor – hier gilt weiterhin die lineare Gebäude-AfA mit 2-3 Prozent.

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter: Auch gebrauchte Anschaffungen sind berechtigt, solange sie 2026 neu für dein Unternehmen angeschafft werden
  • Privatnutzungsanteil: Bei gemischt genutzten Gütern (z.B. Firmenwagen mit Privatnutzung) gilt die degressive AfA nur für den betrieblichen Anteil
  • Anschaffungszeitpunkt: Nur Käufe im Jahr 2026 profitieren – eine Bestellung 2025 mit Lieferung 2027 zählt nicht
  • Nachträgliche Änderung: Einmal gewählte lineare Abschreibung kann nicht rückwirkend zur degressiven geändert werden

Ein weiterer Fehler betrifft den vorzeitigen Wechsel zur linearen Abschreibung. Manche Unternehmer wechseln zu früh oder übersehen den optimalen Zeitpunkt ganz. Die Faustformel: Wechsle, sobald die lineare Restabschreibung höher ist als die weitere degressive. Bei einem 25-Prozent-Satz ist das oft nach dem 5. bis 7. Jahr der Fall.

Tipp

Dokumentiere deine Entscheidung für die degressive Abschreibung klar in deiner Buchhaltung und Anlagenverwaltung. Bei Betriebsprüfungen wird genau hingeschaut, ob die Voraussetzungen erfüllt waren.

Degressive Abschreibung und andere Förderungen kombinieren

Die Reaktivierung der degressiven Abschreibung 2026 steht nicht allein. Du kannst sie geschickt mit anderen steuerlichen Instrumenten kombinieren, um die Wirkung zu verstärken.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht dir, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bereits im Jahr vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen – maximal 200.000 Euro pro Jahr. Du planst für 2026 eine Maschine für 80.000 Euro? Dann ziehst du bereits 2025 einen IAB von 40.000 Euro ab, senkst deinen Gewinn 2025 und profitierst 2026 zusätzlich von der degressiven Abschreibung auf die tatsächlichen Anschaffungskosten minus IAB.

Rechenbeispiel: Maschine 80.000 Euro, IAB 2025: 40.000 Euro. Restbetrag 2026: 40.000 Euro. Degressive Abschreibung 2026 mit 25%: 10.000 Euro im ersten vollen Jahr. Dein steuerlicher Vorteil verteilt sich über zwei Jahre und glättet deine Steuerlast optimal.

  • Sonderabschreibungen nach § 7g EStG: Zusätzlich zur degressiven AfA kannst du bei kleineren Betrieben weitere 20% Sonderabschreibung nutzen
  • Forschungszulage: Bei F&E-Projekten gibt es eine Forschungszulage von 25% der Aufwendungen, kombinierbar mit degressiver AfA
  • Förderungen für Digitalisierung: Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter können teils gefördert werden, zusätzlich zur degressiven Abschreibung
  • Energieeffiziente Anlagen: Bestimmte klimafreundliche Investitionen genießen Förderungen, die mit steuerlicher Abschreibung kombinierbar sind

Wichtig ist die richtige Reihenfolge und Abstimmung. Nicht jede Kombination ist steuerlich zulässig, manche Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Plane größere Investitionen daher immer im Vorfeld durch und simuliere verschiedene Szenarien.

Tipp

Bei Investitionen über 50.000 Euro lohnt sich ein Steuerberater-Gespräch vor der Anschaffung. Die optimale Kombination aus IAB, degressiver AfA und Sonderabschreibungen kann mehrere tausend Euro Unterschied machen.

Ausblick: Wie lange gilt die Reaktivierung der degressiven Abschreibung?

Die degressive Abschreibung wurde in der Vergangenheit meist befristet eingeführt – als konjunkturpolitisches Instrument in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Reaktivierung 2026 folgt vermutlich diesem Muster.

Aktuell ist davon auszugehen, dass die degressive Abschreibung für Anschaffungen in den Jahren 2026 und möglicherweise 2027 gilt. Eine dauerhafte Einführung ist politisch umstritten, da sie Steuerausfälle bedeutet. Für dich als Selbstständiger heißt das: Nutze das Zeitfenster aktiv, plane größere Investitionen gezielt in diese Jahre und profitiere maximal von der Regelung.

Nach Auslaufen der Befristung gilt wieder ausschließlich die lineare Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Bereits begonnene degressive Abschreibungen laufen aber weiter – du musst nichts rückwirkend ändern. Ein Wechsel zur linearen Restabschreibung bleibt dir natürlich auch später möglich.

Tipp

Beobachte die politische Entwicklung: Wenn absehbar wird, dass die degressive Abschreibung nur 2026 gilt, lohnt es sich, geplante 2027er-Investitionen vorzuziehen und noch 2026 zu tätigen.

Welche Investitionen stehen bei dir 2026 an und wie viel könntest du durch degressive Abschreibung sparen? Starte jetzt den kostenlosen Steuer-Check auf steuerki.de und finde heraus, welche Hebel in deiner Situation am meisten bringen.

Kostenlosen Checkup starten

Disclaimer: Dieser Artikel bietet allgemeine steuerliche Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die konkrete Anwendung der degressiven Abschreibung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze können sich ändern. Bitte konsultiere einen Steuerberater für deine persönliche Situation.

← Zurück zum Blog