Steuerfristen 2026
Alle wichtigen Steuertermine und Abgabefristen 2026 für Selbstständige, Freelancer und GmbH-Inhaber — von der Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Einkommensteuererklärung.
10. Januar 2026
USt-Voranmeldung Dezember 2025
Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2025 (monatliche Meldepflicht). Mit Dauerfristverlängerung: 10. Februar.
10. Februar 2026
USt-Voranmeldung Januar 2026
Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2026. Ohne Dauerfristverlängerung.
15. Februar 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1
Erste Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026 (25 % des Jahresbetrags).
28. Februar 2026
Antrag Dauerfristverlängerung USt
Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen stellen (verschiebt alle Fristen um 1 Monat).
10. März 2026
USt-Voranmeldung Februar 2026
Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2026.
10. April 2026
USt-Voranmeldung März / Q1 2026
Monatliche Meldung März oder Quartals-Voranmeldung Q1 2026 (Januar–März).
10. März 2026
Lohnsteuer-Anmeldung Februar
Lohnsteuer-Anmeldung für Februar 2026 (bei monatlicher Anmeldepflicht).
15. Mai 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q2
Zweite Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026.
10. Juli 2026
USt-Voranmeldung Juni / Q2 2026
Monatliche Meldung Juni oder Quartals-Voranmeldung Q2 2026 (April–Juni).
31. Juli 2026
Einkommensteuererklärung 2025 (ohne Steuerberater)
Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 ohne Steuerberater. Mit Steuerberater: 30. April 2027.
15. August 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q3
Dritte Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026.
10. Oktober 2026
USt-Voranmeldung September / Q3 2026
Monatliche Meldung September oder Quartals-Voranmeldung Q3 2026 (Juli–September).
15. November 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4
Vierte und letzte Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026.
10. Dezember 2026
USt-Voranmeldung November 2026
Umsatzsteuervoranmeldung für November 2026.
31. Dezember 2026
IAB-Investitionsfrist (für 2023er IABs)
Investitionsabzugsbeträge aus 2023 müssen bis Ende 2026 durch tatsächliche Investition genutzt werden — sonst rückwirkende Auflösung mit Zinsen.
30. April 2027
Einkommensteuererklärung 2025 (mit Steuerberater)
Verlängerte Abgabefrist bei Steuerberater-Beauftragung.
Häufige Fragen zu Steuerfristen
Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung 2025 abgeben?
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2027. Bei Nichtabgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat.
Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist monatlich bis zum 10. des Folgemonats (z. B. Januar bis 10. Februar) oder quartalsweise bis zum 10. nach Quartalsende fällig. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Wer im Vorjahr weniger als 1.000 EUR USt hatte, muss nur jährlich melden.
Wann sind die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag des Vorjahres. Ist der tatsächliche Gewinn höher, gibt es Nachzahlungen; ist er niedriger, eine Erstattung.
Gilt die Juli-Frist auch für Selbstständige mit Steuerberater?
Nein. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 bis zum 30. April 2027. Das gibt deutlich mehr Zeit — aber Vorauszahlungen müssen trotzdem pünktlich geleistet werden.
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