Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG nutzen bedeutet konkret: Du kannst bei Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 20% der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren steuerlich geltend machen. Für viele Selbstständige und kleine GmbHs ist das einer der mächtigsten Steuerhebel – doch die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung wird oft falsch verstanden oder gar nicht genutzt.
Was ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG genau?
§ 7g EStG ist ein steuerliches Förderinstrument speziell für kleine und mittlere Betriebe. Es besteht aus zwei Komponenten, die sich optimal ergänzen:
Erstens der Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu drei Jahre vor der geplanten Anschaffung kannst Du bereits 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen – maximal 200.000 EUR pro Jahr. Das bedeutet: Du sparst Steuern, bevor Du überhaupt investiert hast.
Zweitens die Sonderabschreibung im engeren Sinne: Im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren kannst Du zusätzlich zur regulären Abschreibung (AfA) bis zu 20% der Anschaffungskosten abschreiben. Diese 20% verteilst Du flexibel auf maximal fünf Jahre.
- Gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Büromöbel etc.)
- Immobilien sind ausgeschlossen
- Betriebsgröße: Betriebsvermögen maximal 235.000 EUR oder Gewinn maximal 100.000 EUR im Wirtschaftsjahr vor der Investition
- Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb verbleiben und zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden
Tipp
Praxis-Tipp: Die Sonderabschreibung nach 7g EStG nutzen lohnt sich besonders in Jahren mit hohem Gewinn. Du kannst die 20% flexibel auf fünf Jahre verteilen – nutze sie also gezielt in den gewinnstärksten Jahren.
Voraussetzungen: Wer kann die Sonderabschreibung 7g EStG nutzen?
Nicht jeder Betrieb kann von § 7g EStG profitieren. Der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen, um gezielt kleine und mittlere Unternehmen zu fördern:
- Betriebsvermögen maximal 235.000 EUR (Buchwert zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) ODER
- Gewinn maximal 100.000 EUR im Wirtschaftsjahr vor der Investition (bei Bilanzierern: Gewinn; bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewinn)
- Es reicht, wenn eine dieser beiden Grenzen eingehalten wird
- Bei Personengesellschaften gelten diese Grenzen pro Gesellschafter anteilig
- Das Wirtschaftsgut muss neu oder gebraucht sein – geleast geht nur bei Vollamortisation und Kaufoption
Wichtig für GmbH-Inhaber: Bei Kapitalgesellschaften gelten die Grenzen für die Gesellschaft als Ganzes, nicht pro Gesellschafter. Eine GmbH mit 300.000 EUR Betriebsvermögen ist grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, der Gewinn lag unter 100.000 EUR.
Tipp
Konkrete Zahlen: Als Freelancer mit 45.000 EUR Gewinn und 80.000 EUR Betriebsvermögen erfüllst Du beide Kriterien locker. Bei einem guten Jahr mit 120.000 EUR Gewinn musst Du aufs Betriebsvermögen achten – liegt es unter 235.000 EUR, kannst Du § 7g EStG trotzdem nutzen.
Rechenbeispiel: So funktioniert die Kombination IAB + Sonderabschreibung
Nehmen wir an, Du bist selbstständige Grafikdesignerin und planst für 2027 die Anschaffung eines High-End-MacBook Pro sowie professioneller Kameraausrüstung für insgesamt 10.000 EUR. Dein Gewinn 2026 beträgt 75.000 EUR, Dein Betriebsvermögen liegt bei 120.000 EUR. So nutzt Du die Sonderabschreibung 7g EStG optimal:
Schritt 1 – Investitionsabzugsbetrag in 2026 (vor der Anschaffung): Du bildest einen IAB von 50% × 10.000 EUR = 5.000 EUR. Dieser mindert Deinen Gewinn 2026 von 75.000 EUR auf 70.000 EUR. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35% (inkl. Soli) sparst Du sofort ca. 1.750 EUR Steuern.
Schritt 2 – Anschaffung in 2027: Du kaufst die Geräte tatsächlich für 10.000 EUR. Nun musst Du den IAB rückgängig machen (Hinzurechnung 5.000 EUR) und ziehst ihn von den Anschaffungskosten ab. Deine steuerlichen Anschaffungskosten betragen also nur noch 5.000 EUR (10.000 EUR - 5.000 EUR IAB).
Schritt 3 – Sonderabschreibung in 2027: Von diesen 5.000 EUR kannst Du nun zusätzlich zur normalen AfA eine Sonderabschreibung von 20% nutzen = 1.000 EUR. Angenommen, die reguläre Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre (33,33% AfA), kannst Du im ersten Jahr abschreiben: 33,33% × 5.000 EUR = 1.667 EUR (normale AfA) + 1.000 EUR (Sonderabschreibung) = 2.667 EUR.
Gesamteffekt über die ersten zwei Jahre: Jahr 2026: -5.000 EUR (IAB), Jahr 2027: +5.000 EUR (Auflösung IAB) -2.667 EUR (AfA + Sonder-AfA) = Netto -2.667 EUR im Jahr 2027. Du hast aber bereits 2026 Liquidität durch die Steuerersparnis von 1.750 EUR gewonnen und kannst die Sonderabschreibung flexibel auf bis zu fünf Jahre verteilen, um in Hochgewinnphasen maximal zu profitieren.
Tipp
Rechne mit echten Zahlen: Bei 10.000 EUR Investition und 35% Steuersatz sparst Du durch IAB + Sonderabschreibung über den Zeitraum verteilt bis zu 2.100 EUR Steuern – zusätzlich zur normalen Abschreibung, die Du ohnehin hättest.
Sonderabschreibung 7g EStG nutzen: Praktische Umsetzung Schritt für Schritt
Die korrekte Anwendung erfordert einige formale Schritte, die Du bzw. Dein Steuerberater beachten müssen:
- IAB-Bildung dokumentieren: Führe ein Verzeichnis mit Bezeichnung des Wirtschaftsguts, voraussichtliche Anschaffungskosten und Jahr der geplanten Anschaffung. Die Finanzverwaltung akzeptiert formlose Listen.
- IAB in der Steuererklärung geltend machen: Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung trägst Du den IAB in Zeile 101 der Anlage EÜR ein. Bei Bilanzierern wird der IAB passiviert oder vom Eigenkapital abgezogen.
- Anschaffung durchführen: Das Wirtschaftsgut muss innerhalb von drei Jahren ab Bildung des IAB angeschafft werden, sonst erfolgt rückwirkende Besteuerung mit 6% Verzinsung pro Jahr.
- IAB auflösen und Anschaffungskosten mindern: Im Anschaffungsjahr wird der IAB aufgelöst (gewinnerhöhend) und gleichzeitig von den Anschaffungskosten abgezogen.
- Sonderabschreibung in Anspruch nehmen: Zusätzlich zur linearen AfA kannst Du im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren insgesamt 20% der (geminderten) Anschaffungskosten abschreiben – die Verteilung wählst Du frei.
Wichtig: Die Sonderabschreibung ist eine Kann-Vorschrift, kein Muss. Du entscheidest jedes Jahr neu, ob und in welcher Höhe (bis zum Erreichen der 20%-Grenze) Du sie in Anspruch nimmst. Das gibt Dir maximale Flexibilität für Deine Steuerplanung.
Tipp
Konkrete Strategie: Wenn Du 2026 einen Gewinn von 95.000 EUR hast und für 2027 nur 40.000 EUR erwartest, nutze die Sonderabschreibung voll in 2026. Bei umgekehrter Gewinnentwicklung verschiebe sie auf später.
Typische Fehler beim Nutzen der Sonderabschreibung 7g EStG vermeiden
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen, die Dich unnötig Steuern kosten oder sogar zu Nachzahlungen führen können:
- Grenzen nicht beachtet: Wer im Vorjahr der Investition über 100.000 EUR Gewinn UND über 235.000 EUR Betriebsvermögen liegt, kann § 7g EStG nicht nutzen. Prüfe beide Werte im Vorjahr.
- Dreijahresfrist verstreichen lassen: Wenn Du 2024 einen IAB gebildet hast, musst Du spätestens bis Ende 2027 investieren. Sonst erfolgt rückwirkende Besteuerung plus 6% Zinsen pro Jahr – bei 50.000 EUR IAB sind das schnell 9.000 EUR Nachzahlung plus Zinsen.
- Private Nutzung über 10%: Bei Fahrzeugen oder Laptops mit mehr als 10% Privatnutzung entfällt die Berechtigung komplett. Dokumentiere die betriebliche Nutzung genau (Fahrtenbuch, Nutzungsnachweise).
- Sonderabschreibung nach Verkauf: Verkaufst Du das Wirtschaftsgut vor Ende des Folgejahres nach Anschaffung, musst Du IAB und Sonderabschreibung rückgängig machen.
- Doppelte Förderung übersehen: § 7g EStG ist ausgeschlossen, wenn Du für dasselbe Wirtschaftsgut andere Investitionsförderungen (z.B. bestimmte Zuschüsse) in Anspruch nimmst.
Ein häufiger Denkfehler: Viele glauben, die 20% Sonderabschreibung kämen zu den 50% IAB hinzu. Tatsächlich bezieht sich die Sonderabschreibung auf die bereits um den IAB geminderten Anschaffungskosten. Bei 10.000 EUR Anschaffungskosten und 5.000 EUR IAB sind die 20% Sonderabschreibung also 20% von 5.000 EUR = 1.000 EUR, nicht 2.000 EUR.
Tipp
Sicherheitstipp: Lass Dir von Deinem Steuerberater die Berechnung schriftlich bestätigen. Bei einer 30.000-EUR-Investition entscheiden 1-2 Prozentpunkte Fehler über 300-600 EUR Steuerersparnis oder -nachzahlung.
Für wen lohnt sich die Sonderabschreibung 7g EStG besonders?
Nicht für jeden Selbstständigen ist § 7g EStG der optimale Steuerhebel. Hier die typischen Gewinner-Profile:
Solo-Selbstständige mit schwankendem Einkommen: Du bist IT-Freelancer und hast 2026 ein Rekord-Projekt mit 95.000 EUR Gewinn, für 2027 erwartest Du nur 50.000 EUR? Perfekt – bilde 2026 einen IAB für geplante Hardware-Investitionen in 2027 (z.B. 20.000 EUR), mindere Deinen Gewinn um 10.000 EUR und spar bei 40% Grenzsteuersatz sofort 4.000 EUR.
Kleinunternehmer vor Wachstumssprung: Du startest gerade durch und Dein Betriebsvermögen wächst schnell. Aktuell liegst Du bei 180.000 EUR, nächstes Jahr überschreitest Du die 235.000-EUR-Grenze. Nutze § 7g EStG jetzt noch für alle geplanten Investitionen der nächsten drei Jahre – danach fällst Du dauerhaft raus.
Betriebe mit hohem Investitionsbedarf: Du betreibst eine kleine Handwerksfirma und musst alle 3-4 Jahre Maschinen für 50.000-80.000 EUR erneuern. Die Kombination aus IAB und Sonderabschreibung kann Dir über zehn Jahre gerechnet 40.000-60.000 EUR Steuern sparen – Geld, das Du in weiteres Wachstum investieren kannst.
- Grenzsteuersatz über 30%: Je höher Dein Steuersatz, desto mehr bringt die Vorverlagerung durch IAB
- Planbare Investitionen: Wenn Du ohnehin alle 2-3 Jahre investierst, kannst Du die IAB-Bildung strategisch vorziehen
- Liquiditätsengpässe vermeiden: Der IAB verschafft Dir Steuerersparnis, bevor Du das Geld tatsächlich ausgibst
- Nicht sinnvoll bei dauerhaft niedrigem Gewinn unter 25.000 EUR: Hier sind die Steuereffekte zu gering
Tipp
Faustformel: Ab 50.000 EUR Jahresgewinn und regelmäßigen Investitionen über 10.000 EUR alle 2-3 Jahre solltest Du § 7g EStG standardmäßig prüfen. Das Sparpotenzial liegt schnell im mittleren vierstelligen Bereich pro Investitionszyklus.
Aktuelle Änderungen 2026 und Ausblick
Zum Stand 2026 gelten die bekannten Regelungen des § 7g EStG weitgehend unverändert. Die Grenzen von 235.000 EUR Betriebsvermögen und 100.000 EUR Gewinn wurden zuletzt nicht angepasst. Wichtig zu wissen:
Der maximale IAB bleibt bei 200.000 EUR pro Wirtschaftsjahr – das bedeutet, Du kannst theoretisch für Investitionen von bis zu 400.000 EUR vorab 50% abziehen. Die Sonderabschreibung von 20% zusätzlich zur normalen AfA ist ebenfalls stabil.
Eine Besonderheit: Während zwischen 2020 und 2022 für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter eine degressive AfA von bis zu 25% möglich war, gilt aktuell wieder nur die lineare Abschreibung. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG bleibt damit einer der wenigen verbliebenen Beschleuniger.
Für GmbHs gilt: Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG kann parallel genutzt werden, wenn nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25% besteuert werden. Das kann in Kombination mit § 7g EStG zu erheblichen Steuerstundungseffekten führen – hier solltest Du unbedingt mit einem Steuerberater rechnen.
Tipp
Zukunftssicher planen: Bilde IABs immer nur für tatsächlich geplante Investitionen. Die 6% Zinsen bei Nichtinvestition machen aus einem Steuersparmodell schnell ein Verlustgeschäft – bei 50.000 EUR IAB über drei Jahre sind das 9.000 EUR Strafzinsen.
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Kostenlosen Checkup startenDisclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Steuerliche Sachverhalte sind komplex und hängen von Deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte und konkrete Gestaltungen wende Dich bitte an einen Steuerberater oder Deine Steuerberaterin.