Arbeitskleidung absetzen 2026
Kurzantwort
Nur typische Berufskleidung ist absetzbar — Kleidung, die nicht privat getragen werden kann (Schutzkleidung, Uniform, Kittel, Robe). Normale Kleidung, die du auch privat trägst (auch wenn du sie nur für die Arbeit kaufst), ist nicht absetzbar.
Im Detail
Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen typischer Berufskleidung und bürgerlicher Kleidung. Absetzbar ist nur Kleidung, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv für private Zwecke kaum nutzbar ist. Beispiele absetzbar: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Arbeitsschutzkleidung, Kittel, Arztkleidung, Richterrobe, Uniform, Küchenkleidung (Schürze, Kochkleidung), Dienstkleidung mit Firmenlogo. Nicht absetzbar: Anzug, Kostüm, "Businesskleidung", Schuhe, Socken — auch wenn du sie ausschließlich für die Arbeit trägst. Der BGH und BFH haben das mehrfach bestätigt: Der Charakter bürgerlicher Kleidung ändert sich nicht durch die berufliche Verwendung.
Voraussetzungen
- ✓Kleidung muss ihrer Art nach ausschließlich beruflich nutzbar sein
- ✓Kein "zu Hause tragen" möglich
- ✓Quittungen aufbewahren
Rechenbeispiel
Handwerker kauft Sicherheitsschuhe (150 EUR), Schutzjacke (200 EUR), Arbeitshandschuhe (50 EUR): Alles absetzbar = 400 EUR. Dazu: Reinigung der Arbeitskleidung ebenfalls absetzbar.
Häufige Fragen
Kann ich einen Anzug als Selbstständiger absetzen?
Nein, auch wenn du ihn ausschließlich für Kundengespräche trägst. Der Anzug ist bürgerliche Kleidung und damit steuerlich privat — ständige Rechtsprechung des BFH.
Ist die Reinigung von Berufskleidung absetzbar?
Ja, wenn es sich um anerkannte Berufskleidung handelt. Reinigungskosten für absetzbare Arbeitskleidung sind ebenfalls Betriebsausgaben.
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