Smartphone absetzen als Selbstständiger
Kurzantwort
Ja — Smartphones sind Betriebsausgaben, wenn sie betrieblich genutzt werden. Bis 800 EUR netto sofortiger Vollabzug als GWG. Bei teurerem Gerät: Abschreibung über 3 Jahre plus 40 % Sonder-AfA im ersten Jahr.
Im Detail
Ein Smartphone wird steuerrechtlich wie ein Computer behandelt — 3 Jahre Nutzungsdauer. Der Knackpunkt ist die gemischte Nutzung: Die meisten Menschen nutzen ihr Handy sowohl privat als auch beruflich. Du musst den betrieblichen Anteil schätzen und glaubhaft machen (z. B. 60 % beruflich). Das Finanzamt akzeptiert erfahrungsgemäß 50–70 % beruflichen Anteil bei Selbstständigen, die ihr Handy aktiv für Kundenkommunikation nutzen. Auch laufende Handykosten (Vertrag, Datenvolumen) sind anteilig absetzbar.
Voraussetzungen
- ✓Berufliche Nutzung nachweisbar (Kundenkommunikation, E-Mails, Navigation)
- ✓Anteilige Kürzung bei Privatnutzung
- ✓Quittung/Rechnung vorhanden
Rechenbeispiel
iPhone für 900 EUR netto, betriebliche Nutzung 60 %. Absetzbarer Betrag: 540 EUR. Im ersten Jahr: 216 EUR Sonder-AfA (40 % von 540) + 180 EUR AfA = 396 EUR. Steuerersparnis bei 42 %: ~166 EUR.
Häufige Fragen
Kann ich die monatlichen Handykosten auch absetzen?
Ja. Monatliche Mobilfunkkosten (Grundgebühr, Datenvolumen, Gesprächskosten) sind anteilig als Betriebsausgabe absetzbar — im gleichen Verhältnis wie das Gerät selbst (z. B. 60 % bei 60 % beruflicher Nutzung).
Brauche ich ein separates Geschäftshandy?
Nein, ein separates Gerät ist nicht erforderlich. Du kannst dein privates Smartphone anteilig geltend machen. Ein reines Geschäftshandy kannst du allerdings zu 100 % absetzen.
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