Sonderausgabe

Krankenversicherung absetzen als Selbstständiger

💡Basisabsicherung: 100 % absetzbar, keine Obergrenze

Kurzantwort

Ja — Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig, ohne Obergrenze. Das gilt sowohl für PKV (privat Krankenversicherte) als auch für freiwillig in der GKV Versicherte.

Im Detail

Selbstständige können ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen — soweit es sich um den Basisschutz handelt. Bei der PKV ist der Basisschutz (ohne Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) vollständig absetzbar. Bei der GKV sind die Beiträge inklusive Arbeitgeberanteil (den Selbstständige selbst zahlen) absetzbar. Zusatzbeiträge für Krankengeld (bei GKV) sind nicht absetzbar. Wichtig: Die Beiträge mindern nicht den Gewinn (Betriebsausgabe), sondern das zu versteuernde Einkommen (Sonderausgabe). Das Ergebnis ist aber ähnlich.

Voraussetzungen

  • Nur Basisabsicherung absetzbar (kein Krankentagegeld, kein Wahlleistungs-Tarif)
  • Beitragsnachweis der Versicherung (jährliche Bescheinigung)
  • Gilt für PKV und GKV gleichermaßen

Rechenbeispiel

PKV-Beitrag: 650 EUR/Monat, davon Basisschutz: 500 EUR. Jährlich absetzbar: 6.000 EUR Sonderausgaben. Bei 35 % Steuersatz: 2.100 EUR Steuerersparnis.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich den Nachweis für absetzbare KV-Beiträge?

Deine Krankenversicherung stellt jährlich eine Beitragsbescheinigung aus, die du mit der Steuererklärung einreichst. Bei PKV schlüsselt sie den Basisschutzanteil auf.

Kann ich die KV meiner Kinder ebenfalls absetzen?

Ja, wenn du die Beiträge für mitversicherte Kinder trägst, sind auch diese absetzbar — unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen des Kinderfreibetrags.

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