Betriebsausgabe

Büroausstattung absetzen 2026

💡GWG-Grenze: 800 EUR netto

Kurzantwort

Büroausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker) ist zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar. GWG bis 800 EUR netto sofort, teurere Möbel über die Nutzungsdauer (Büromöbel: 13 Jahre, IT-Ausstattung: 3 Jahre).

Im Detail

Alle Büromöbel und -geräte, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden, sind Betriebsausgaben. Für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) bis 800 EUR netto gilt: Sofortabzug im Anschaffungsjahr. Teurere Einzelstücke (z. B. Stehschreibtisch für 1.500 EUR) werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Büromöbel: 13 Jahre nach AfA-Tabelle, also ca. 115 EUR/Jahr). Monitor und Peripherie hingegen gelten als IT (3 Jahre Nutzungsdauer). Tipp: Kaufe Büroausstattung möglichst als einzelne GWG-Positionen unter 800 EUR, um den Sofortabzug zu nutzen.

Voraussetzungen

  • Ausschließliche oder überwiegende berufliche Nutzung
  • Im häuslichen Arbeitszimmer: Arbeitszimmer selbst muss steuerlich anerkannt sein
  • Rechnung auf Betrieb/Unternehmen ausgestellt (für Vorsteuerabzug)

Rechenbeispiel

Kauf: Schreibtisch 750 EUR netto (GWG → sofort absetzbar), Monitor 600 EUR netto (GWG → sofort), ergonomischer Stuhl 850 EUR netto (AfA 13 Jahre → 65 EUR/Jahr). Gesamtabzug im Jahr 1: 750 + 600 + 65 = 1.415 EUR.

Häufige Fragen

Kann ich IKEA-Möbel als Büroausstattung absetzen?

Ja, Hersteller spielt keine Rolle. Entscheidend ist die betriebliche Nutzung. IKEA-Schreibtisch für 400 EUR netto → GWG, Sofortabzug.

Wie weise ich nach, dass der Schreibtisch beruflich genutzt wird?

Er muss im anerkannten häuslichen Arbeitszimmer stehen oder in einem separaten Büro. Das Finanzamt erwartet keinen gesonderten Nachweis für typische Büromöbel, wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast.

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