Betriebsausgabe

Laptop absetzen als Selbstständiger

💡GWG-Grenze: 800 EUR netto (sofort absetzbar)

Kurzantwort

Ja — ein Laptop ist eine typische Betriebsausgabe. Bis 800 EUR netto (952 EUR brutto) kannst du ihn im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben. Teurere Laptops werden über 3 Jahre linear abgeschrieben, mit optionaler Sonder-AfA von 40 % im ersten Jahr.

Im Detail

Ein Laptop gilt als abnutzbares Wirtschaftsgut mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren laut AfA-Tabelle (ab 2021). Wenn der Nettokaufpreis 800 EUR nicht übersteigt, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und du kannst den gesamten Betrag sofort im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abziehen. Bei höheren Anschaffungskosten läufst du die lineare Abschreibung über 3 Jahre. Zusätzlich kannst du im ersten Jahr eine Sonder-AfA von 40 % auf die Anschaffungskosten geltend machen (§ 7g Abs. 5 EStG), wenn das Wirtschaftsgut fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (mind. 90 %). Den IAB (Investitionsabzugsbetrag) kannst du sogar bereits im Jahr vor der Anschaffung nutzen: bis zu 50 % der geplanten Kosten als Betriebsausgabe abziehen.

Voraussetzungen

  • Betriebliche Nutzung mindestens 10 % (bei gemischter Nutzung anteilig)
  • Nachweis durch Quittung/Rechnung auf den Betrieb ausgestellt
  • Bei GmbH: Gerät muss im Betriebsvermögen erfasst sein
  • Private Nutzung: anteilige Kürzung erforderlich (z. B. 80 % betrieblich = 80 % absetzbar)

Rechenbeispiel

Laptop gekauft für 1.200 EUR netto. Betriebliche Nutzung 100 %. Abschreibung: 480 EUR Sonder-AfA (40 %) + 400 EUR lineare AfA (1.200/3) = 880 EUR im ersten Jahr. Bei 42 % Steuersatz: 370 EUR Steuerersparnis im ersten Jahr.

Häufige Fragen

Kann ich einen Laptop zu 100 % absetzen, wenn ich ihn auch privat nutze?

Nein. Bei gemischter Nutzung kannst du nur den betrieblichen Anteil absetzen. Bei 70 % betrieblicher Nutzung wären das 70 % der Anschaffungskosten. Bei überwiegend privater Nutzung (unter 10 % betrieblich) ist kein Abzug möglich.

Was gilt als Laptop im Steuerrecht?

Laptops, Notebooks, MacBooks, Tablets mit Tastatur — alle gelten als Computerhardware mit 3 Jahren Nutzungsdauer. Reine Tablets (ohne Tastatur) werden ebenfalls über 3 Jahre abgeschrieben.

Muss die Rechnung auf mein Unternehmen ausgestellt sein?

Nicht zwingend, aber empfohlen. Die Rechnung sollte deinen Namen und deine Adresse enthalten. Bei Kauf auf eine GmbH sollte die Rechnung auf die GmbH ausgestellt sein, damit der Vorsteuerabzug möglich ist.

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