Reisekosten absetzen als Selbstständiger
Kurzantwort
Alle betrieblich veranlassten Fahrtkosten sind absetzbar: 0,30 EUR/km (ab 21. km: 0,38 EUR/km) für das Privatfahrzeug, volle Hotelkosten, Verpflegungspauschalen (14 EUR ab 8h, 28 EUR ganztägig).
Im Detail
Dienstreisen sind eine der einfachsten Betriebsausgaben: Alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind, kannst du geltend machen. Für das eigene Auto gilt die Kilometerpauschale 2026: 0,30 EUR je km für die ersten 20 km, 0,38 EUR ab dem 21. km. Alternativ die tatsächlichen Kosten (Sprit, Versicherung, AfA) anteilig — lohnt sich bei teuren Fahrzeugen. Übernachtungskosten sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Verpflegungspauschalen gelten für Abwesenheit von der ersten Betriebsstätte: 14 EUR ab 8 Stunden, 28 EUR bei ganztägiger Abwesenheit, 14 EUR am An- und Abreisetag.
Voraussetzungen
- ✓Betriebliche Veranlassung muss belegbar sein (Kundenbesuch, Messe, Schulung)
- ✓Belege aufbewahren: Fahrtenbucheintrag oder Kalendernachweis, Hotelquittung
- ✓Verpflegungspauschalen: keine Belege nötig, nur Nachweis der Abwesenheitsdauer
- ✓Gemischte Reisen (privat + beruflich): nur beruflicher Anteil absetzbar
Rechenbeispiel
2-tägige Kundenreise nach München (300 km Hin- und Rückfahrt). Fahrt: 300 km × 0,30 EUR = 90 EUR. Hotel: 120 EUR. Verpflegung: 2 × 28 EUR = 56 EUR. Gesamt: 266 EUR Betriebsausgaben. Bei 42 % Steuersatz: 112 EUR Ersparnis.
Häufige Fragen
Kann ich auch Taxifahrten und Bahntickets absetzen?
Ja, alle tatsächlichen Reisekosten sind absetzbar: Bahn, Taxi, Flug, Mietauto — mit Quittung als Betriebsausgabe. Bei der Bahn reicht der Fahrkartenausdruck.
Was gilt als erste Betriebsstätte?
Die erste Betriebsstätte ist dein Hauptarbeitsort (z. B. Büro oder Kanzlei). Fahrten dorthin sind keine Dienstreise. Erst wenn du von dort zu einem anderen Ort fährst oder direkt von zu Hause zu einem Kunden, gilt es als Dienstreise.
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