Betriebsausgabe

Software absetzen als Selbstständiger

💡SaaS-Abos immer sofort absetzbar

Kurzantwort

Ja — jede betrieblich genutzte Software ist eine Betriebsausgabe. SaaS-Abos (monatliche Zahlung) werden sofort als laufende Betriebsausgabe abgezogen. Einmal-Lizenzen unter 800 EUR netto sind GWG (Sofortabzug), teurere über Nutzungsdauer.

Im Detail

SaaS-Abonnements wie Adobe Creative Cloud, Microsoft 365, Notion, Slack, Buchführungssoftware (DATEV, lexoffice) sind laufende Betriebsausgaben — monatliche oder jährliche Zahlungen werden direkt in dem Jahr abgezogen, in dem sie anfallen. Bei jährlicher Zahlung: einmaliger Abzug im Zahlungsjahr. Einmal-Lizenzen (z. B. Photoshop für 600 EUR netto) sind GWG und sofort absetzbar. Bei Lizenzen über 800 EUR: Abschreibung über die Nutzungsdauer (Software: 3 Jahre nach neuerer Finanzverwaltungs-Praxis). Tipp: Viele Anbieter bieten Jahrestarifen mit 2 Monaten gratis — zahle im Dezember für 12 Monate und setze den vollen Betrag im laufenden Jahr ab.

Voraussetzungen

  • Betriebliche Nutzung muss überwiegend sein
  • Rechnung/Beleg vorhanden (auch PDF)
  • Bei Abos: laufender Vertrag muss betrieblichen Zweck haben

Rechenbeispiel

Jahresabo Adobe Creative Cloud: 660 EUR/Jahr → sofort als Betriebsausgabe. Notion Team-Plan: 96 EUR/Jahr → sofort. Einmal-Lizenz Buchhaltungs-Software 250 EUR → GWG, sofort. Gesamt: 1.006 EUR Betriebsausgaben.

Häufige Fragen

Kann ich ChatGPT Plus als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, wenn du es beruflich nutzt (Textentwürfe, Recherche, Code). Das monatliche Abo (20 USD/Monat) ist eine Betriebsausgabe. Bewahre die Quittungen auf.

Was ist mit privaten Streaming-Diensten (Netflix, Spotify)?

Nur absetzbar, wenn es einen klaren beruflichen Zusammenhang gibt (z. B. du bist Filmkritiker oder Musikproduzent). Für die meisten Selbstständigen nicht absetzbar.

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