Fortbildung & Weiterbildung absetzen
Kurzantwort
Ja — Fortbildungskosten sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar: Kursgebühren, Reisekosten zur Weiterbildung, Fachliteratur, Konferenztickets, Online-Kurse, Coaching.
Im Detail
Berufsbedingte Weiterbildungskosten sind eine der einfachsten Betriebsausgaben: Sie werden sofort in voller Höhe abgezogen. Absetzbar sind Kursgebühren, Seminarkosten, Konferenzgebühren, Coaching-Honorare, Fachliteratur (Bücher, Fachzeitschriften), Online-Kurse (Udemy, LinkedIn Learning etc.), Reisekosten zur Weiterbildung inkl. Verpflegungspauschalen. Wichtig: Die Weiterbildung muss einen beruflichen Zusammenhang haben. Eine Marketing-Schulung für einen Webdesigner — absetzbar. Ein Yoga-Kurs — nicht absetzbar (außer du bist Yoga-Trainer). Gemischte Kongresse mit privatem Ausflug: Nur der berufliche Anteil.
Voraussetzungen
- ✓Beruflicher Zusammenhang muss erkennbar sein
- ✓Rechnungen und Belege aufbewahren
- ✓Gemischte Veranstaltungen: nur beruflicher Anteil
Rechenbeispiel
Online-Kurs Webdesign: 299 EUR. Fachbücher: 120 EUR. Konferenz-Ticket + Reise: 450 EUR. Coaching: 600 EUR. Gesamt: 1.469 EUR Betriebsausgaben. Bei 42 % Steuersatz: 617 EUR Steuerersparnis.
Häufige Fragen
Kann ich einen MBA als Betriebsausgabe absetzen?
Nur wenn du bereits berufstätig bist und der MBA klar auf deine aktuelle Tätigkeit ausgerichtet ist. Erstausbildungen sind keine Betriebsausgaben. Weiterbildende Master im laufenden Beruf: in der Regel ja.
Sind Bücher als Betriebsausgabe absetzbar?
Ja, Fachliteratur ist vollständig absetzbar. Belletristik ist es nicht. Bücher bis 800 EUR netto sind GWG (sofort absetzbar), was bei Einzelbüchern stets der Fall ist.
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