Homeoffice absetzen 2026
Kurzantwort
Zwei Wege: Die Homeoffice-Pauschale gibt 6 EUR/Tag (max. 210 Tage = 1.260 EUR/Jahr) ohne Nachweispflicht. Ein echtes Arbeitszimmer erlaubt den vollen Kostenabzug nach Flächenanteil — lohnt sich ab ca. 1.260 EUR tatsächlicher Raumkosten.
Im Detail
Seit 2023 gibt es zwei klar unterschiedliche Möglichkeiten: Die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Arbeitstag, max. 1.260 EUR/Jahr) gilt für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest — kein abgeschlossenes Zimmer nötig. Das häusliche Arbeitszimmer (abgeschlossener Raum, steht dauerhaft für berufliche Nutzung zur Verfügung, muss Mittelpunkt der Tätigkeit sein) erlaubt den anteiligen Abzug aller Raumkosten: Miete/Abschreibung, Heizung, Strom, Internet, Reinigung, Möbel. Bei 12 qm von 80 qm Wohnung und 1.200 EUR Gesamtmiete = 180 EUR/Monat = 2.160 EUR/Jahr. Das übersteigt die Pauschale deutlich.
Voraussetzungen
- ✓Pauschale: Arbeit überwiegend von zu Hause (mehr als 50 % der Arbeitszeit am jeweiligen Tag)
- ✓Echtes Arbeitszimmer: Abgeschlossener Raum, ausschließlich beruflich genutzt, Mittelpunkt der Tätigkeit
- ✓Kein Doppelabzug: Entweder Pauschale ODER echtes Arbeitszimmer
Rechenbeispiel
Selbstständige Designerin, 200 Homeofficetage, 1.200 EUR/Monat Miete, Büro 15 qm von 75 qm Wohnung. Pauschale: 1.200 EUR. Echtes Arbeitszimmer: 15/75 × 14.400 EUR = 2.880 EUR. Echtes Arbeitszimmer spart 1.680 EUR mehr.
Häufige Fragen
Kann ich Pauschale und echtes Arbeitszimmer kombinieren?
Nein. Du kannst in einem Steuerjahr entweder die Homeoffice-Pauschale oder das echte Arbeitszimmer geltend machen — nicht beides.
Was zählt als "Mittelpunkt der Tätigkeit"?
Der Mittelpunkt liegt im Homeoffice, wenn du dort den qualitativen Kern deiner beruflichen Arbeit erledigst — also nicht nur administrative Aufgaben, sondern die eigentliche Tätigkeit. Bei Freiberuflern, die hauptsächlich zu Hause arbeiten, ist das in der Regel gegeben.
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