Internet & Telefon absetzen als Selbstständiger
Kurzantwort
Ja — Internetkosten sind als Betriebsausgabe absetzbar. Einfachste Methode: Pauschal 20 % der Kosten (max. 20 EUR/Monat), ohne Nachweis. Alternativ: tatsächlicher beruflicher Anteil mit Nachweis.
Im Detail
Das BMF lässt eine vereinfachte Schätzung von 20 % der Telekommunikationskosten (max. 20 EUR/Monat = 240 EUR/Jahr) ohne Nachweis zu. Das gilt für Festnetz, Mobilfunk und Internet zusammen. Wenn du einen höheren beruflichen Anteil nachweisen kannst (z. B. 80 % bei Vollzeit-Homeoffice), darfst du auch mehr abziehen — aber dann brauchst du einen Nachweis (z. B. Verbindungsnachweis, glaubhafte Schätzung basierend auf Arbeitszeiten). Bei einem separaten Geschäftsanschluss: 100 % absetzbar ohne Abzüge.
Voraussetzungen
- ✓Pauschale: kein Nachweis nötig, max. 20 EUR/Monat
- ✓Höherer Anteil: Nachweis über beruflichen Nutzungsanteil
- ✓Separater Geschäftsanschluss: 100 % absetzbar
Rechenbeispiel
DSL-Rechnung 50 EUR/Monat. Pauschal: 20 % = 10 EUR/Monat = 120 EUR/Jahr absetzbar. Bei nachgewiesenem 80 % Berufsanteil: 40 EUR/Monat = 480 EUR/Jahr. Differenz: 360 EUR/Jahr mehr absetzbar.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Streaming-Dienst zusammen mit dem Internet absetzen?
Nein, die 20 %-Pauschale gilt nur für Telekommunikationsleistungen (Internet, Telefon). Streaming-Dienste sind separate Ausgaben mit eigenem beruflichen Zusammenhang.
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