Betriebsausgabe

Marketing & Werbung absetzen als Selbstständiger

Kurzantwort

Alle Marketingkosten sind zu 100 % als Betriebsausgaben absetzbar: Google Ads, Facebook Ads, SEO-Tools, Website-Kosten, Domain, Hosting, Visitenkarten, Flyer, Fotos, Videos, PR.

Im Detail

Werbekosten sind klassische Betriebsausgaben ohne Einschränkungen (im Gegensatz zu Bewirtungskosten). Absetzbar: Online-Werbung (Google Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads), SEO-Tools (Ahrefs, Semrush), E-Mail-Marketing (Mailchimp, ActiveCampaign), Website-Erstellung und -wartung, Domain und Hosting, Social-Media-Management-Tools, Fotos und Videos für Marketing, Visitenkarten und Drucksachen, PR-Agenturen, Messen und Ausstellungen, Affiliate-Programme, Sponsoring mit beruflichem Bezug. Auch: Logo-Design, Corporate Design, Briefpapier. Einzige Einschränkung: Sponsoring rein privater Veranstaltungen.

Voraussetzungen

  • Berufliche Veranlassung
  • Belege aufbewahren (auch digitale Rechnungen)
  • Kein Mischcharakter private/berufliche Förderung

Rechenbeispiel

Freelancer: Google Ads 3.000 EUR/Jahr + Ahrefs 200 EUR/Jahr + Hosting/Domain 150 EUR/Jahr + Fotoshooting 500 EUR = 3.850 EUR Betriebsausgaben. Bei 42 % Steuersatz: 1.617 EUR Ersparnis.

Häufige Fragen

Sind die Kosten für meine Website als Selbstständiger absetzbar?

Ja, vollständig: Domain, Hosting, CMS-Plugins, Theme, Webdesigner-Honorar, laufende Wartungskosten. Bei einer teuren einmaligen Website-Erstellung über 800 EUR netto: Abschreibung über Nutzungsdauer (Software: 3 Jahre).

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