Steuerberater absetzen als Selbstständiger
Kurzantwort
Ja — Steuerberatungskosten sind zu 100 % absetzbar. Kosten für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärung und Buchführung sind Betriebsausgaben. Kosten für die private Einkommensteuererklärung sind Sonderausgaben.
Im Detail
Steuerberatungskosten werden aufgeteilt: Alles, was mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängt (Buchführung, Jahresabschluss, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, betrieblicher Teil der Einkommensteuererklärung), ist Betriebsausgabe. Der rein private Teil (Kinderfreibeträge, private Kapitalerträge) wäre Sonderausgabe. In der Praxis: Die meisten Steuerberater-Rechnungen für Selbstständige sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, weil die Haupt-Dienstleistung betrieblich ist. Auch Buchführungssoftware (lexoffice, DATEV Mittelstand) und externe Buchhalter sind Betriebsausgaben.
Voraussetzungen
- ✓Rechnung des Steuerberaters aufbewahren
- ✓Betrieblicher Anteil direkt als Betriebsausgabe
- ✓Privater Anteil als Sonderausgabe in Anlage Vorsorgeaufwand
Rechenbeispiel
Steuerberaterrechnung: 2.400 EUR/Jahr. Davon 90 % betrieblich (Buchführung, Jahresabschluss, USt-Voranmeldungen, Gewerbesteuer): 2.160 EUR Betriebsausgabe. Bei 42 % Steuersatz: 907 EUR Steuerersparnis.
Häufige Fragen
Ist ein KI-Steuertool wie steuerki.de als Betriebsausgabe absetzbar?
Ja, Ausgaben für Steuer-Software, digitale Steuertools und KI-gestützte Steueranalyse-Tools sind Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich eingesetzt werden.
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