Betriebsausgabe

Versicherungen absetzen als Selbstständiger

Kurzantwort

Betriebliche Versicherungen (Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, D&O, Betriebsunterbrechung, Cyber) sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Private Versicherungen (Kranken-, Lebens-, Haftpflicht) als Sonderausgaben.

Im Detail

Die Unterscheidung ist einfach: Schützt die Versicherung betriebliche Risiken → Betriebsausgabe. Schützt sie private Risiken → Sonderausgabe. Als Betriebsausgaben absetzbar: Berufshaftpflichtversicherung (z. B. für IT-Berater, Anwälte, Ärzte), Betriebshaftpflicht (deckt Schäden im betrieblichen Bereich), D&O-Versicherung für GmbH-Geschäftsführer, Cyber-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung, Transportversicherung. Als Sonderausgaben: Basisanteil der Krankenversicherung, Risikolebensversicherung (wenn zugunsten von Hinterbliebenen), private Haftpflicht.

Voraussetzungen

  • Klare betriebliche Veranlassung der Versicherung
  • Policen und Quittungen aufbewahren
  • Gemischte Risiken: anteilig aufteilen

Rechenbeispiel

IT-Berater: Berufshaftpflicht 900 EUR/Jahr + Cyber-Versicherung 600 EUR/Jahr = 1.500 EUR Betriebsausgaben. Bei 42 % Steuersatz: 630 EUR Ersparnis.

Häufige Fragen

Ist die private Haftpflichtversicherung absetzbar?

Nur als Sonderausgabe, begrenzt auf den Gesamthöchstbetrag für Sonderausgaben (seit 2020 faktisch nicht mehr voll abzugsfähig wegen der Krankenversicherungsbeiträge, die diesen Betrag bereits überschreiten). Nur Selbstständige mit sehr niedrigem KV-Beitrag können sie noch absetzen.

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